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Über mich

 

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Ich bin Diplom-Übersetzerin.
Das ist eine geschützte Berufsbezeichnung. Ich habe eine Universitätsausbildung mit fünf Jahren Regelstudienzeit absolviert, und dies an einem der besten Institute der Welt: Am Institut für Angewandte Linguistik und Translatologie der Universität Leipzig (IALT).

Ich bin Mitglied im Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer (BDÜ).
Das ist der größte Berufsverband dieser Berufsgruppe. Diese Mitgliedschaft setzt unter anderem voraus, dass man den Ehrencodex dieses Berufsstands beachtet.

Ich bin selbstständige Freiberuflerin und keine Agentur.
Aber ich bin hervorragend vernetzt und arbeite bei Bedarf in den von mir beherrschten Arbeitssprachen mit kompetenten KollegInnen zusammen.

Ich bin öffentlich bestellte und allgemein beeidigte Übersetzerin für die englische Sprache
(OLG Dresden).

Das berechtigt mich dazu, bestätigte Urkundenübersetzungen anzufertigen.

Ich arbeite nach dem aktuellen internationalen Branchenstandard DIN EN ISO 17100:2016.
Das heißt, mit klaren Arbeitsabläufen, aktueller Übersetzungs- und Bürotechnik und strikterQualitätskontrolle.

Leistungen

 

 

 

 

 

 

 

 

Übersetzungen im Sprachenpaar

  • Englisch/Deutsch

Softwarelokalisierung Englisch-Deutsch

  • Benutzeroberflächen (UI)
  • Hilfeartikel
  • Marketingtexte

Urkundenübersetzungen

  • Personenstandsurkunden (Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden, Ehefähigkeitsbescheinigungen, Familienbucheinträge etc.)
  • amtliche Dokumente und Ausweise (Führerscheine, Führungszeugnisse etc.)
  • Zeugnisse (Schulzeugnisse, Diplom-, Bachelor- und Masterurkunden, Transcripts etc.)
  • Gerichtsurteile (z. B. Scheidungsunterlagen)
  • notarielle Urkunden (Vollmachten, Verträge, Testamente, Handelsregisterauszüge)
  • ärztliche Atteste und Gutachten (z. B.  Arztbriefe, Obduktionsberichte)

Terminologieprojekte

Recherchetätigkeit

Korrektorat/Lektorat

Evaluierung und Post-Editing von MÜ

Preise

 

 

 

 

 

 

 

 

Gerne erstelle ich Ihnen ein individuelles Angebot.

Für die Preiskalkulation sind Sprache und Sprachrichtung, Anzahl der Normzeilen oder Wortzahl, Fachlichkeitsgrad und Formatierungsaufwand bzw. Arbeitsaufwand und -dauer (bei Recherchetätigkeiten und Korrektorat/Lektorat) entscheidend.

Für Urkundenübersetzungen gilt das Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG) https://dejure.org/gesetze/JVEG/11.html

 

Grundsätzlich orientieren sich meine Preise am Ausgangstext (Quelltext) – mein Übersetzungshonorar wird in keiner Weise davon beeinflusst, ob ich nun mehr oder weniger Wörter (Zeilen oder Zeichen) schreibe, als im Ausgangstext enthalten sind. Damit sind übersetzerische Überlegungen und Entscheidungen – etwa zur Anpassung an die Zielkultur (Lokalisierung) und Verstehensvoraussetzungen bei den Adressaten – frei von finanziellen Aspekten und dienen ausschließlich dem Zweck der Übersetzung und der Kundenzufriedenheit.

 

Mindestauftragswert: 50 EUR