Sprachendienst Münch-Schmitt
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Sheeren Münch-Schmitt
Diplom-Übersetzerin
St.-Barbara-Ring 13
04416 Markkleeberg
Deutschland

Mobil +49 (0) 176 24 91 75 75
Telefon +49 (0) 341 2 60 20 67 (vorübergehend nicht erreichbar)
Fax +49 (0) 32121 34 02 27

E-Mail: kontakt@sprachendienst-muench-schmitt.com


Ich stehe Ihnen jederzeit gerne für Fragen und zur Angebotserstellung zur Verfügung.

Ein paar allgemeine Informationen finden Sie jedoch auch im Folgenden:

  • Frage: Was müssen Sie tun, um eine beglaubigte Übersetzung zu erhalten? Antwort: Sie haben verschiedene Möglichkeiten. Entweder Sie bringen die Urkunde oder eine beglaubigte Kopie nach Absprache in meinem Büro vorbei oder Sie schicken eine beglaubigte Kopie per Post an meine Adresse. Die fertige Übersetzung sende ich Ihnen zusammen mit Ihrer Originalurkunde entweder per Einschreiben zu oder Sie kommen wieder nach Absprache zur Abholung vorbei. Sollte es Ihnen nicht möglich sein, mir das Original oder eine beglaubigte Kopie vorzulegen, kann die Übersetzung auch auf der Grundlage eines Digitalscans angefertigt werden. Da ich jedoch meinen Stempel und meine Unterschrift zur Beglaubigung auf die Übersetzung setzen muss, ist ein Rückversand per Mail nicht möglich. Die Art der Vorlage wird auf der Übersetzung vermerkt. Bisher habe ich die meisten Aufträge in Form von Digitalscans erhalten und keine Probleme gehabt. Es kann jedoch vorkommen, dass Behörden diese Übersetzung nicht anerkennen und darauf bestehen, dass die beglaubigte Übersetzung mit einer vom Notar beglaubigten Kopie oder gar mit dem Original (bei mehrfach ausstellbaren Bescheinigungen) untrennbar verbunden wird. Dies kann insbesondere bei der Sprachenkombination mit Griechisch vorkommen, da die Sachbearbeiter nicht einschätzen können, ob die vorgezeigte Originalurkunde in griechischer Sprache tatsächlich mit der Übersetzung übereinstimmt. Klären Sie diese Frage daher bitte zuvor mit der jeweiligen Behörde.
  • Frage: Sind Verträge, die ich übersetze, rechtsgültig?
    Antwort:
    Bei Verträgen und ähnlichen Dokumenten erfolgt von meiner Seite nur eine informative Übersetzung, da der Gerichtsstand meist im Land des Auftraggebers verbleibt. Falls eine Anpassung an die Rechtsprechung des Ziellands gewünscht ist, ist die Hinzuziehung eines Anwalts nötig. Ich selbst bin kein Jurist.